AGB

Ferienanlage Jonsberg-Hütten

Bestandteil der mit unseren Gästen geschlossenen Mietverträge über eine oder mehrere Blockhütten sind die nachstehend aufgeführten

 

Geschäftsbedingungen

 

  1. Der Mietvertrag kommt zustande, sobald das Ferienobjekt vom Gast bestellt und vom Gastgeber die Bestellung angenommen ist.
  2. So, wie vorstehend beschrieben, ein Vertrag zustande gekommen ist, sind beide Partner unabhängig von der Dauer des Vertrages zur Vertragserfüllung verpflichtet. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  3. Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarte Miete der Ferienunterkunft für die Vertragsdauer im voraus zu entrichten. Eine Anzahlung von 30 % des Gesamtmietpreises ist spätestens 10 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das Konto des Gastgebers zu überweisen. Der Restbetrages ist 10 Tage vor Anreise per Überweisung zu begleichen und die Begleichung der Rechnung dem Gastgeber nachzuweisen. Anfallende Nebenkosten für Telefon werden vom Gast am Tag der Abreise beglichen.
  4. So ein Gast von einem geschlossenen Mietvertrag − egal aus welchem Grund − 45 Tage vor Mietbeginn zurücktritt, entstehen ihm Kosten in Höhe von 30 % des vertraglich vereinbarten bzw. betriebsüblichen Mietpreises, der für die Dauer des Mietverhältnisses zu entrichten ist. Für den Fall, dass die 45 Tagefrist verstrichen ist und die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, reduziert sich der Gesamtmietpreis um 20 %.
  5. Der Vermieter hat das Recht, nach Treu und Glauben die nicht in Anspruch genommene Ferienunterkunft anderweitig zu vermieten.
  6. Die reservierte Ferienunterkunft steht, sofern nicht anders vereinbart, am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreistag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. So keine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Vermieter das Recht vor, bestellte Blockhütten nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
  7. Alle Preise schließen die jeweils gültige Mehrwertsteuer ein.
  8. Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Blockhütten besteht nicht. Darüber hinaus haftet der Vermieter nicht für Schäden, die, gleich aus welchem Rechtsgrund, in den Blockhütten dem Gast entstehen, es sei denn, der Gast kann ein Verschulden des Gastgebers nachweisen.
  9. Der Gastgeber stellt den Gästen Pkw-Abstellplätze zur Verfügung. Dadurch entsteht aber kein Verwahrungsvertrag, so dass der Gastgeber für ein Abhandenkommen oder eine Beschädigung der Fahrzeuge bzw. deren Inhalt nicht haftet.
  10. Die Ferienanlage ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, falls:
    • höhere Gewalt oder andere von der Ferienanlage nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
    • Blockhütten unter irreführenden oder falschen Angaben gebucht werden,
    • die begründete Annahme besteht, daß die Inanspruchnahme der Leistungen der Ferienanlage den reibungslosen Geschäftsbetrieb, Sicherheit oder Ansehen der Ferienanlages in der Öffentlichkeit gefährden kann.
  11. Bei berechtigtem Zurücktreten der Ferienanlage vom Vertrag besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
  12. Als Mieter sind Sie für die Dauer des Mietverhältnisses für unser Ferienobjekt und die Einrichtung verantwortlich. Bitte behandeln Sie es deshalb pfleglich. Alle durch Sie oder Ihre Mitbewohner verursachten Schäden bitten wir zu ersetzen.
  13. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Ferienanlage. Der Gerichtsstand ist Zittau.
  14. Die Gemeinde Luftkurort Jonsdorf erhebt für jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat eine Kurtaxe. Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag 1,40 EUR. Jugendliche vom 14. bis 18. Lebensjahr erhalten eine Ermäßigung um 50 v.H. Die Kurtaxe wird dem Gast separat in Rechnung gestellt.

 

Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil.

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Seit erreichen Sie uns unter der Rufnummer: 0 35 8 44  /  20 49 41

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